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AutorenbildWolfgang Gründinger

Warum eine Klarnamenpflicht im Internet die freiheitliche Gesellschaft beerdigen würde

Aktualisiert: 14. Dez. 2020



Immer wieder bringen Menschen, die wenig online unterwegs sind, den Vorschlag einer Klarnamenpflicht im Internet. Zuletzt erklärte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU), es würde gegen Hass und Verbrechen im Netz helfen, wenn alle ihre echten Namen angeben müssten statt irgendwelcher Pseudonyme. 


Die Idee ist gut gemeint. Doch die unintendierten Konsequenzen wären der Tod für jede freiheitliche Gesellschaft. Warum?


Die Forderung nach einer Klarnamenpflicht geht von der Annahme aus, dass die Menschen weniger Hass und Hetze verbreiten würden, wenn sie nicht hinter der Anonymität im Netz verstecken könnten. Diese Annahme ist aber falsch. Bereits seit Jahren ist zu beobachten, dass immer mehr Menschen sich “trauen”, unter ihrem bürgerlichen Namen und unter einem klaren Gesichtsfoto ihre Beleidigungen und Drohungen zu äußern. Schon 2010 forderte eine Facebook-Seite die Wiedereröffnung eines KZs, um dort Kinderschänder unterzubringen – mit über 11.000 Fans, die zu größtem Teil mit echtem Namen und Foto dieser Forderung öffentlich zustimmten. Die Seite wurde später von Facebook gelöscht. 


Heute berichten Journalisten wie der Ex-Spiegel-Journalist Hasnain Kazim oder Politikerinnen wie die Grünen-Abgeordnete Renate Künst oder Berliner SPD-Staatssekretärin Sawsan Chebli von täglichen Beleidigungen und Gewalt- und Morddrohungen. Einige davon anonym; bei anderen aber unter echten Namen und E-Mail-Adresse.


Doch Anzeigen verlaufen meist im Sande: entweder behaupten sie einfach, sie hätten die Nachricht gar nicht selbst abgeschickt; oder die Polizei sagt: „Sie sind doch selbst schuld, machen Sie halt einfach Twitter aus! Naja, wenn Sie tot in der Badewanne liegen, haben wir wenigstens einen Ermittlungshinweis“; oder die Gerichte sind der Meinung, dass Beleidigungen und Bedrohungen schon in Ordnung gingen. Hier etwa eine Auswahl an Beleidigungen, die nach Ansicht des Berliner Landgerichts als – ohne Witz – „sachbezogene Äußerungen“ zu verstehen sind:

  • “Pädophilen-Trulla”

  • “Pfui du altes grünes Dreckschwein”

  • “Gehirn Amputiert”

  • “alte perverse Drecksau!!!!”

Wenn also deutsche Gerichte es nicht kümmert, wenn eine Politikerin wüst beschimpft wird, dann ermutigt das Menschen, ihren Hass auszuleben – und immer noch ein Stück weiter zu drehen. Da hilft keine Klarnamenpflicht.


Dass viele Menschen online ihren negativen Emotionen öfter enthemmen, ist zwar richtig. Man nennt das den „online disinhibition effect“.  Anonymität im Sinne einer fabrizierten Online-Identität (im Gegensatz zur bloßen Nichtkörperlichkeit, also phsyischen Unsichtbarkeit) ist dabei aber nur eine und umstrittene Variable. Mindestens ebenso wichtig ist, dass sie keinen Blickkontakt und die Kommunikation asynchron verläuft, d.h. keine unmittelbare Reaktion (im Sinne von Sekunden) erfolgt und damit auch keine soziale Sanktionierung bzw. man sich dieser durch Abwesenheit entziehen kann. Das kann man auch durch Klarnamen nicht auflösen.


Der viel zu früh verstorbene FAZ-Herausgeber und konservative Vordenker Frank Schirrmacher hat das bereits 2012 erkannt: Es sind die steigenden nicht-anonymen Hassnachrichten, die uns beunruhigen müssen. 




Die Klarnamenpflicht hilft also nicht. Im Gegenteil: Sie bringt noch zusätzliche Probleme. 


Schon die rechtlich-technische Umsetzung ist voller Tücken. Sascha Lobo hat einige der offenen Fragen zusammengetragen:

  • “Wer soll wann wem gegenüber mit Klarnamen auftreten?

  • Was machen die dreitausend Peter Müllers?

  • Wie würde man mit Plattformen und Nutzern verfahren, die nicht in Deutschland beheimatet sind?

  • Wie vertrüge sich die Klarnamenpflicht mit dem Datenschutz?

  • Wie soll Klarnamenpflicht überhaupt kontrolliert werden?

  • Wie ginge man mit dem heute schon grassierenden Identitätsdiebstahl um?

  • Wie schützt man Minderjährige?

  • Wie wäre noch verdeckte Recherche möglich oder Whistleblowing?

  • Und müssen Opfer von Cybermobbing für immer aus dem Netz bleiben? Denn es ist einfach nicht alles strafbar oder anzeigbar, was Menschen als belastend empfinden.“

Viele Menschen haben gute Gründe, ihren echten Namen nicht im Internet zu verwenden. Pseudonyme helfen diesen Menschen, ihre Freiheit aufrechtzuerhalten.


  1. „Du bist schwul in einem kleinen konservativen Dorf in Bayern und willst dich noch nicht outen, weil das zu Mobbing und Nachteilen führen könnte. Aber schwules Leben findet natürlich auch im Netz statt. Du bist froh, dass ein Pseudonym dich vor nervigen Angriffen auf Deine Person schützt.

  2. Du bist eine ausgewanderte Oppositionelle, die weiterhin gegen den autoritären Umbau der Türkei anschreiben will. Große Teile deiner Familie wohnen noch in der Türkei. Du willst weder deine Familie noch dich selbst in Gefahr bringen. Das Pseudonym schützt dich vor dem Zugriff türkischer Sicherheitsbehörden und deine Familie und Freunde vor Nachteilen.

  3. Du bist Angestellter in einem Verband, dessen politische Ausrichtung du nicht immer teilst. Du willst aber im Netz frei sagen, was du willst, ohne dass der Chef dich am nächsten Montag in sein Büro ruft. Du hast Verständnis dafür, dass dein Arbeitgeber nicht immer mit dir in Verbindung gebracht werden will und willst auch selbst nicht immer als Arbeitnehmer des Verbandes in der Öffentlichkeit stehen. Dein Pseudonym hilft dir, auch weiter unbeschwert und frei deine Meinung zu äußern.

  4. Du bist Journalist und recherchierst zur Bundeswehr. Du hast eine Community gefunden, in der sich Soldatinnen und Soldaten austauschen. Du meldest dich mit einem Pseudonym an, denn wenn Journalisten mit ihrem Klarnamen unterwegs sind, ist es nicht möglich, ungefilterte Informationen zu erlangen. Du erfährst mehr über die Soldaten, weil dein Pseudonym dir die verdeckte Recherche ermöglicht.

  5. Du willst einfach jemand anderes sein, weil es dir Spaß macht. Du hast Spaß an dem Spiel mit Rollen, versetzt dich gerne in andere Situationen, willst mit der Realität spielen und neue Dinge ausprobieren. Das Internet und die Möglichkeit, ein Pseudonym zu nutzen, bieten dir einen Raum für Kreativität.

  6. Du bist leidenschaftliche und anerkannte Autorin in der Wikipedia, wo du mit dem Pseudonym „Peter Fried“ auftrittst. Du hast dir diesen Account zugelegt, nachdem du gemerkt hast, dass es viel schwieriger war, als du unter deinem echten Frauennamen bei der Enzyklopädie mitgearbeitet hast. Dein Pseudonym ermöglicht dir, dein Geschlecht zu verschleiern und so ungestört zum freien Wissen der Welt beizutragen.“

  7. Weitere Gründe? Hier klicken!

Benachteiligte einer Klarnamenpflicht wären Frauen (die deutlich häufiger als Männer Opfer von Online-Hatespeech werden), Schwule, Lesben und Transmenschen sowie andere stärker gefährdete Gruppen, ebenso wie politische Aktivist:innen, Whistleblower oder Journalist:innen. Stalker, Mobber, Nazis und Autoritäre hätten wahre Freude daran.


Der Bundesgerichtshof hat daher bereits 2009 – damals  im Falle des Lehrerbewertungsportals „spickmich.de“ – zu Recht festgestellt:


„Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde … die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern.“

Und das wäre das Ende einer freiheitlichen Gesellschaft.


Kurzum: Eine Klarnamenpflicht bringt mehr Probleme, als sie löst. Das Problem bei Online-Hassrede ist nicht Anonymität, sondern es ist die seltene Anzeige der Taten durch die Opfer (wer macht sich schon den Aufwand, irgendwelche Leute zu verklagen?), mangelnde Rechtsverfolgung aufgrund der Überlastung der Gerichte und der Polizei, unzureichende Opferberatung. Wir müssen also Polizei und Justiz besser ausstatten und den Opfern helfen.

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