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AutorenbildWolfgang Gründinger

Verfassungsrichter lehnen Wahlrechts-Beschwerde von Jugendlichen ab

Aktualisiert: 14. Dez. 2020




Das Bundesverfassungsgericht hat im Mai 2016 eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die ich gemeinsam mit 15 Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 9 und 17 Jahren und der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen eingereicht hatte.


In unserer Klageschrift legten wir Einspruch gegen die Bundestagswahl 2013 ein, weil 13 Millionen deutsche Staatsbürger pauschal allein aufgrund ihres Alters vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden. Dabei steht im Grundgesetz: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus und wird vom Volke durch Wahlen und Abstimmungen ausgeübt“ (Art. 20). Außerdem gilt der Grundsatz der allgemeinen Wahl, der nur begründet eingeschränkt werden kann. Genauso wie es kein generelles Höchstwahlalter gibt, darf es ein generelles Mindestwahlalter geben!


Unser Vorschlag: Jugendliche sollten wählen dürfen, sobald sie wollen und können – ein selbstständiger Eintrag ins Wahlregister im Rathaus genügt.


Die Richter lehnten nun nach langen Beratungen am 18. April 2016 den Einspruch der Klägerinnen und Kläger vom 8. Juli 2014 ab (siehe Auszug aus dem Schreiben unten). Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wies den Einspruch mit der Darstellung zurück, die Wahlprüfungsbeschwerde sei in der Sache nicht hinreichend begründet. Zudem seien weder die Garantie der Menschenwürde (Art. 1 GG) noch das Demokratieprinzip (Art. 20 GG) durch die Festlegung des Wahlmindestalters verletzt. Weiter heißt es: „Der Verfassungsgesetzgeber mag zu abweichenden Regelungen des Wahlalters berechtigt sein. Verfassungsrechtlich verpflichtet ist er dazu nicht.“


Wir kämpfen weiter für eine Öffnung des Wahlrechts auch für die junge Generation!

Reaktionen:


Felix Finkbeiner, damals 17-jähriger Mitkläger sowie Gründer von Plant for the Planet: „Heute haben in Deutschland die Senioren die demokratische Mehrheit und die Politiker richten Ihre Politik nach den Wählern. Nachhaltige Themen wie die Bekämpfung der Klimakrise, mit denen sich keine Wahlen gewinnen lassen, bekommen nicht den Stellenwert, den sie haben müssten. Deswegen muss die heute junge Generation in Deutschland das Wahlrecht bekommen. Wir lassen uns von der Ablehnung der Wahlprüfungs­beschwerde nicht entmutigen. Generationen vor uns haben für allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen gekämpft. Wir Kinder und Jugendlichen kämpfen weiter für unser Wahlrecht, damit Politik endlich nachhaltig und generationengerecht wird. Wir haben einen langen Atem. Es ist unsere Zukunft und daher steht zu viel auf dem Spiel, um aufzugeben.“


Renate Schmidt, ehem. Bundesfamilienministerin (SPD): „Ich unterstütze voll und ganz das Anliegen der Klägerinnen und Kläger, dass Jugendliche wählen dürfen, sobald sie dies wollen. Ich bedauere daher die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Wahlprüfungsbeschwerde fallen zu lassen. Generell müssten die Rechte von Kindern und jungen Menschen in unserer Gesellschaft ein größeres Gewicht erhalten, um der zunehmenden ,Herrschaft der Alten‘ etwas entgegen zu setzen.“ Prof. Dr. Klaus Hurrelmann, leitender Autor Shell-Jugendstudie: „Die Entscheidung des Gerichtes ist enttäuschend und schwer nachvollziehbar. Ich hätte mir gewünscht, dass die Richterinnen und Richter das demokratische Recht auf Beteiligung an Wahlen endlich neu auslegen. Bis es zu einer Revision kommt, bleibt jetzt zunächst nur der Weg offen, das Mindestwahlalter deutlich abzusenken. Diesen Weg sollten wir stark propagieren.“


Hier erfährst du mehr zum Hintergrund:




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